OCT – Nun im Leistungskatalog der SVS
Die optische Kohärenztomographie (OCT) spielt in der Augenheilkunde eine zentrale Rolle. Sie ermöglicht eine hochauflösende, nicht-invasive Darstellung der Netzhautschichten und ist unverzichtbar bei der Diagnose und Verlaufskontrolle von Erkrankungen wie der Makuladegeneration, dem diabetischen Makulaödem oder dem Glaukom. Durch die präzise Bildgebung können frühzeitig therapeutische Maßnahmen eingeleitet werden.
Die OCT ist seit vielen Jahren fest in der klinischen Routine verankert, war jedoch in den Leistungskatalogen der steirischen ÖGK, der BVAEB und der SVS bis heute nicht enthalten. Nun hat die SVS österreichweit die OCT als Kassenleistung anerkannt und in ihren Leistungskstalog aufgenommen. Die OCT kann daher nun, wenn medizinisch erforderlich, immer durchgeführt werden, ohne Sorge um dadurch entstehende Kosten. Für Versicherte der ÖGK kann die Untersuchung in der Steiermark – im Gegensatz zu z.B. Wien oder Kärnten – weiterhin nicht direkt abgerechnet werden. Ebensowenig bei BVAEB und KFA. Die Abwicklung der Kostenrückerstattung ist nun aber dank WAH Schnittstelle automatisiert möglich. Für Versicherte dieser Krankenkassen übernehmen wir gerne die Abwicklung der Kostenrückerstattung.
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