Für die Erteilung der Lenkererlaubnis ist in bestimmten Fällen nicht nur eine Untersuchung beim Hausarzt, sondern auch beim Augenarzt erforderlich. Diese Untersuchung beinhaltet unter anderem einen Sehtest, eine Überprüfung auf Schielen, eine Untersuchung beider Augen auf organische Erkrankungen, eine Gesichtsfelduntersuchung, sowie eine Prüfung des Dämmerungssehens.
Bitte bringen Sie folgende Dokumente zur Untersuchung mit:
Amtlicher, gültiger Lichtbildausweis
BrillenträgerInnen und KontaktlinsenträgerInnen: Bitte bringen Sie Ihre Brille bzw. Ihre Kontaktlinsen mit sowie die Bescheinigung Ihrer Brillenstärke / Kontaktlinsenstärke und Typ vom Optiker.