Die augenärztliche Untersuchung für die Bildschirmarbeit umfasst:
– Untersuchung auf (versteckte) Fehlsichtigkeit (Sehprobe). Dabei kann es erforderlich sein, ihre Augen mit speziellen Augentropfen „zu entspannen“. Sie dürfen dann für einige Stunden kein Fahrzeug lenken.
– Untersuchung auf (verstecktes) Schielen.
– Untersuchung der Augenoberfläche auf Trockenheit und Störungen des Tränenfilms
– Untersuchung der Augen auf Trübungen von Hornhaut, Linse, Glaskörper
– Untersuchung der Netzhaut und des Sehnerven. Auch hier kann es wiederum erforderlich sein, die Pupille mit speziellen Augentropfen zu erweitern. Sie sollten daher zur Sicherheit nicht selbst mit dem Auto kommen. In vielen Fällen ist dies jedoch nicht (am selben Tag) erforderlich. Auch eine Aufteilung der Untersuchung auf mehrere kleinere Teiluntersuchungen ist in den meisten Fällen möglich, sodass sie ihre Verordnung für die Bildschirmbrille gleich mitnehmen können.
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