Nein. Die ophthalmologische Ultraschalluntersuchung erfordert eine besondere und lange Ausbildung, und wird als hochspezialisierte Untersuchung nur von wenigen Augenärzten angeboten. Sie gilt daher nicht als Kassenleistung. Eine Ultraschalluntersuchung kostet 70 Euro. Eine Rückerstattung durch die Kassen erfolgt in der Regel nicht. In sozialen Härtefällen verzichten wir unserem medizinischen Selbstverständnis folgend bei unmittelbarer Notwendigkeit der Untersuchung auf die Ausstellung einer Honorarnote.