Eine Untersuchung der Augen beim Augenarzt ist im österreichischen Mutter-Kind-Pass im 10.-14. Lebensmonat und am Ende des zweiten Lebensjahres Ihres Kindes vorgesehen (22.-26. Lebensmonat). Die erste Screening-Untersuchung kann entsprechend dem Mutter-Kind-Pass beim Kinderarzt erfolgen. Bei Auffälligkeiten an den Augen, oder beim Vorliegen von Erkrankungen, die mit einem erhöhten Risiko für Augenerkrankungen einhergehen, werden sie evtl. schon früher zur Untersuchung zu uns, Ihrem Kinderaugenarzt in Graz, überwiesen. Bei unauffälligem Befund wird eine weitere Untersuchung knapp vor Schulbeginn empfohlen.